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   LG Wiesbaden, 08.10.2015 - 2 O 55/15   

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https://dejure.org/2015,65808
LG Wiesbaden, 08.10.2015 - 2 O 55/15 (https://dejure.org/2015,65808)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 08.10.2015 - 2 O 55/15 (https://dejure.org/2015,65808)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 08. Oktober 2015 - 2 O 55/15 (https://dejure.org/2015,65808)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.11.2004 - V ZR 42/04

    Kosten einer von dem Berechtigten und dem Eigentümer gemeinsam nutzbaren Anlage

    Auszug aus LG Wiesbaden, 08.10.2015 - 2 O 55/15
    Diese anteilige Beteiligung des Eigentümers ist in entsprechender Anwendung von §§ 748, 742 BGB im Zweifel zur Hälfte anzunehmen (BGH, Urt. v. 12.11.2004 - V ZR 42/04).

    Diese anteilige Beteiligung des Eigentümers ist in entsprechender Anwendung von §§ 748, 742 BGB im Zweifel zur Hälfte anzunehmen (BGH, Urteil vom 12.11.2004 - V ZR 42/04).

  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 221/05

    40 Jahre Garantie

    Auszug aus LG Wiesbaden, 08.10.2015 - 2 O 55/15
    Der Unterhaltsanspruch unterliegt als Stammrecht nicht der Verjährung (BGH, Urt. v. 26.06.2008 - I ZR 221/05).

    Dieser Unterhaltsanspruch selbst unterliegt als Stammrecht nicht der Verjährung (BGH, Urteil vom 26.6.2008 - I ZR 221/05).

  • OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 213/02

    Verfassungs- und gemeinschaftsrechtskonforme Höhe der Wertgebühr für die

    Auszug aus LG Wiesbaden, 08.10.2015 - 2 O 55/15
    Der Umfang einer Dienstbarkeit kann sich unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung in einem dadurch gesteigerten Nutzungsbedarf im Laufe der Zeit erweiten, wenn die Bedarfssteigerung sich in den Grenzen einer der Art nach gleich bleibenden Benutzung des Grundstückes hält und nicht auf eine zur Zeit der Dienstbarkeitsbestellung nicht vorhersehbare oder willkürliche Benutzungsänderung zurückzuführen ist (vgl. BGH NJW 1959, 2059; NJW-RR 2003, 235).

    Der Umfang einer Dienstbarkeit kann sich daher unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung in einem dadurch gesteigerten Nutzungsbedarf im Laufe der Zeit erweitern, wenn die Bedarfssteigerung sich in den Grenzen einer der Art nach gleich bleibenden Benutzung des Grundstückes hält und nicht auf eine zur Zeit der Dienstbarkeitsbestellung nicht vorhersehbare oder willkürliche Benutzungsänderung zurückzuführen ist (BGH NJW 1959, 2059; NJW-RR 2003, 235).

  • OLG Düsseldorf, 11.04.2008 - 3 Wx 254/07

    Ein konstruktiver Teil des Teileigentums ist notwendiger Gegenstand des

    Auszug aus LG Wiesbaden, 08.10.2015 - 2 O 55/15
    Dies ergibt sich aus der Formulierung des Feststellungsantrags, der nicht nur auf einer (einmalige) Instandsetzung, sondern auf "Instandhaltung und Unterhaltung" gerichtet ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.4.2008 - 3 Wx 254/07).
  • BGH, 09.06.1983 - III ZR 74/82

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Voraussetzungen für das Vorliegen des

    Auszug aus LG Wiesbaden, 08.10.2015 - 2 O 55/15
    Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses ist gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und wenn das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH III ZR 74/82).
  • OLG Frankfurt, 11.01.2017 - 10 U 197/15

    Wirksamkeit einer altrechtlichen Fahrtgerechtsame

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 08.10.2015, Az. 2 O 55/15, wird zurückgewiesen.

    unter teilweiser Aufhebung des Urteils des Landgerichts Wiesbaden vom 08.10.2015, Az. 2 O 55/15, den Beklagten zu verurteilen, die zu Lasten des Grundstücks Straße1 in Stadt1, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Stadt1, Blatt ..., eingetragene Fahrtgerechtsame zu löschen, die zugunsten des Grundstücks im Grundbuch des Amtsgerichts Stadt1, Flur ..., Flurstück .../246 eingetragen ist.

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 08.10.2015, Az. 2 O 55/15, durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.

    unter teilweiser Aufhebung des Urteils des Landgerichts Wiesbaden vom 08.10.2015, Az. 2 O 55/15, den Beklagten zu verurteilen, die zu Lasten des Grundstücks Straße1 in Stadt1, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Stadt1, Blatt ..., eingetragene Fahrtgerechtsame zu löschen, die zugunsten des Grundstücks im Grundbuch des Amtsgerichts Stadt1, Flur ..., Flurstück .../246 eingetragen ist.

  • OLG Frankfurt, 25.11.2016 - 10 U 197/15

    Wirksamkeit einer altrechtlichen Fahrtgerechtsame

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 08.10.2015, Az. 2 O 55/15, durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.

    unter teilweiser Aufhebung des Urteils des Landgerichts Wiesbaden vom 08.10.2015, Az. 2 O 55/15, den Beklagten zu verurteilen, die zu Lasten des Grundstücks Straße1 in Stadt1, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Stadt1, Blatt ..., eingetragene Fahrtgerechtsame zu löschen, die zugunsten des Grundstücks im Grundbuch des Amtsgerichts Stadt1, Flur ..., Flurstück .../246 eingetragen ist.

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